Baugutachter Liebenau

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Marc Wolfram Liebenau

Marc Wolfram

Bausachverständiger und Baugutachter

Am Bahnhof 8
31618 Liebenau
Tel: 05023 502 99 50
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
  • Projektleiter für die Sanierung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Liebenau steht Ihnen Herr Marc Wolfram als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Marc Wolfram kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Liebenau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Liebenau kommen bzw. sich nicht in Liebenau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Liebenau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Auf dem Heidberg, einer Sanddüne etwa 2 km südwestlich von Liebenau, wurde 1953 das Altsächsische Gräberfeld Liebenau entdeckt. Das Gräberfeld ist zwischen dem 4. und 9. Jahrhundert für Brand- sowie für Körperbestattungen genutzt worden. Bei der über 35 Jahre anhaltenden Ausgrabungstätigkeit des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover wurden rund 450 Gräber entdeckt. Die Grabbeigaben lieferten wichtige Erkenntnisse zur Kultur der Altsachsen und ließen erkennen, dass Handelsbeziehungen zu weit entfernten Gebieten bestanden haben. Am Ortsrand bestand die Sächsisch-karolingische Siedlung von Liebenau aus dem 8. bis 9. Jahrhundert, die seit 2015 archäologisch untersucht wird.

In der schriftlichen Überlieferung wird Liebenau im Zusammenhang mit Ritter- und Adelsgeschlechtern im 12. und 13. Jahrhundert erwähnt. Der Name Liebenau taucht erstmals im Jahr 1167 in einer Urkunde Heinrichs des Löwen auf.

 

Bundesland: Niedersachsen

Landkreis: Nienburg

Samtgemeinde: Liebenau

Einwohner: 3844 à 167 je km²

Postleitzahl: 31618

Rathaus

Ortstraße 28
31618 Liebenau

Bürgermeisterin: Margit Schmidt

Sehenswürdigkeiten:

  • Laurentius-Kirche
  • Heimathaus Witten Hus
  • Schloss Eickhof
  • Burg Liebenau
  • Burg Neuhaus
  • Jüdischer Friedhof

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Baugutachter Liebenau
Top