Gutachter Liebenau
Marc Wolfram
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 05023 502 99 50Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
- Projektleiter für die Sanierung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Liebenau steht Ihnen Herr Marc Wolfram als Gutachter zur Verfügung.
Gutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Gutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Gutachter
Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Gutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Gutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Die Werbung mit dem Begriff Gutachter stellt eine Irreführung des Publikums dar, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um eine besonders qualifizierte Person handelt.
- Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist irreführend, wenn der Gutachter weder eine Meisterprüfung noch einen vergleichbaren Abschluss wie insbesondere die Prüfung als Diplomingenieur besitzt.
- Wer sich als Gutachter bezeichnet, muss einen Sachverstand besitzen, der über das durchschnittliche Können und Wissen auf einem bestimmten Sachgebiet hinausgeht.
- Die Benutzung der Bezeichnung Gutachter ist nicht zulässig, weil irreführend, wenn der betreffende Gutachter weder öffentlich bestellt noch des
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Marc Wolfram kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Liebenau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Liebenau kommen bzw. sich nicht in Liebenau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Liebenau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Auf dem Heidberg, einer Sanddüne etwa 2 km südwestlich von Liebenau, wurde 1953 das Altsächsische Gräberfeld Liebenau entdeckt. Das Gräberfeld ist zwischen dem 4. und 9. Jahrhundert für Brand- sowie für Körperbestattungen genutzt worden. Bei der über 35 Jahre anhaltenden Ausgrabungstätigkeit des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover wurden rund 450 Gräber entdeckt. Die Grabbeigaben lieferten wichtige Erkenntnisse zur Kultur der Altsachsen und ließen erkennen, dass Handelsbeziehungen zu weit entfernten Gebieten bestanden haben. Am Ortsrand bestand die Sächsisch-karolingische Siedlung von Liebenau aus dem 8. bis 9. Jahrhundert, die seit 2015 archäologisch untersucht wird.
In der schriftlichen Überlieferung wird Liebenau im Zusammenhang mit Ritter- und Adelsgeschlechtern im 12. und 13. Jahrhundert erwähnt. Der Name Liebenau taucht erstmals im Jahr 1167 in einer Urkunde Heinrichs des Löwen auf.
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Nienburg
Samtgemeinde: Liebenau
Einwohner: 3844 à 167 je km²
Postleitzahl: 31618
Rathaus
Ortstraße 28
31618 Liebenau
Bürgermeisterin: Margit Schmidt
Sehenswürdigkeiten:
- Laurentius-Kirche
- Heimathaus Witten Hus
- Schloss Eickhof
- Burg Liebenau
- Burg Neuhaus
- Jüdischer Friedhof