Sachverständiger Liebenau
Marc Wolfram
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 05023 502 99 50Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D1 Plus (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
- Projektleiter für die Sanierung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Liebenau steht Ihnen Herr Marc Wolfram als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Marc Wolfram kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Liebenau, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Liebenau kommen bzw. sich nicht in Liebenau auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Liebenau - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Auf dem Heidberg, einer Sanddüne etwa 2 km südwestlich von Liebenau, wurde 1953 das Altsächsische Gräberfeld Liebenau entdeckt. Das Gräberfeld ist zwischen dem 4. und 9. Jahrhundert für Brand- sowie für Körperbestattungen genutzt worden. Bei der über 35 Jahre anhaltenden Ausgrabungstätigkeit des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover wurden rund 450 Gräber entdeckt. Die Grabbeigaben lieferten wichtige Erkenntnisse zur Kultur der Altsachsen und ließen erkennen, dass Handelsbeziehungen zu weit entfernten Gebieten bestanden haben. Am Ortsrand bestand die Sächsisch-karolingische Siedlung von Liebenau aus dem 8. bis 9. Jahrhundert, die seit 2015 archäologisch untersucht wird.
In der schriftlichen Überlieferung wird Liebenau im Zusammenhang mit Ritter- und Adelsgeschlechtern im 12. und 13. Jahrhundert erwähnt. Der Name Liebenau taucht erstmals im Jahr 1167 in einer Urkunde Heinrichs des Löwen auf.
Bundesland: Niedersachsen
Landkreis: Nienburg
Samtgemeinde: Liebenau
Einwohner: 3844 à 167 je km²
Postleitzahl: 31618
Rathaus
Ortstraße 28
31618 Liebenau
Bürgermeisterin: Margit Schmidt
Sehenswürdigkeiten:
- Laurentius-Kirche
- Heimathaus Witten Hus
- Schloss Eickhof
- Burg Liebenau
- Burg Neuhaus
- Jüdischer Friedhof